Batterieverordnung

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Batterieverordnung und zur Entsorgung von Elektro- und Elektrokleingeräten.

 


14 Hinweise zur Batterieverordnung | Entsorgung von Elektro- und Elektrokleingeräten

(1) Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (PETpoint-Charly GmbH | Retouren | Wetzlarer Str. 2 | 35638 Leun) zurückgeben. 

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

  • Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

(2) Entsorgung von Elektro- und Elektrokleingeräten

Im unserem Warensortiment befinden sich auch Elektrogeräte (Kleingeräte), die unter das ElektroG fallen. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten!

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 ElektroG zur Entsorgung bei uns abzugeben. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Kundenbetreuung (Telefon, Fax oder Mailadresse finden Sie im Impressum).

Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Kleingeräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. 

 

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